Werstatt II.I.2
Strukturvorgaben für den Parteivortrag (Fortsetzung)
Die Praxis in den Gerichten wünscht sich eine stärkere Strukturierung des Parteivortrags insbesondere mit Blick auf die Massenverfahren. Der Vorschlag eines Basisdokuments scheint grundsätzlich geeignet, den von allen Seiten betriebenen Aufwand bei der Sachverhaltserfassung im Zivilprozess ganz erheblich zu reduzieren. Sowohl die Beurteilung des Nutzens als auch der Nachteile aber hängt wesentlich von der konkreten Ausgestaltung ab. Deshalb haben das Bayerische Staatsministerium der Justiz und das Niedersächsische Justizministerium in Kooperation mit der Universität Regensburg ein Projekt auf den Weg gebracht, in dem das Basisdokument unter realen Bedingungen in der gerichtlichen Praxis von Anwältinnen und Anwälten sowie Richterinnen und Richtern erprobt werden soll. Das Projekt soll Erkenntnisse insbesondere für gesetzgeberische Handlungsbedarfe im Zivilprozessrecht bringen und als Anstoß für eine breite Diskussion der Ergebnisse dienen.
In der Werkstatt wird der aktuelle Sachstand des Projektes präsentiert und mit den Teilnehmenden diskutieret, was erforderlich ist, damit der strukturierte Parteivortrag für alle Verfahrensbeteiligten Vorteile bietet.