Werkstatt I.IV.3
Ohne Anwaltschaft und Notariat keine digitale Justiz: Warum digitale Justiz nicht ohne die Anwaltschaft funktionieren kann
Werkstatt I.IV.3
Ohne Anwaltschaft und Notariat keine digitale Justiz: Warum digitale Justiz nicht ohne die Anwaltschaft funktionieren kann
Die Digitalisierung der Justiz verändert die Abläufe entlang des gesamten Verfahrens. Elektronische Akten, digitale Verfahren, die bundeseinheitliche Justizcloud und neue Kommunikationsplattformen prägen die Zusammenarbeit zwischen Gerichten, Anwaltschaft, Notariat und Verwaltung grundlegend. Damit digitale Verfahren ihren Mehrwert in der Praxis entfalten können, müssen alle Verfahrensbeteiligten verlässlich und medienbruchfrei in digitale Prozesse eingebunden werden.
Dabei treffen unterschiedliche Digitalisierungsstände, technische Voraussetzungen und Systemlandschaften aufeinander. Fehlende Interoperabilität erschwert den digitalen Rechtsverkehr und macht deutlich, dass die Modernisierung der Justiz nur gemeinsam mit Anwaltschaft und Notariat gelingen kann. Zugleich stellt sich die Frage, wie Bürgerinnen und Bürger auch in digitalen Verfahren einen einfachen Zugang zu anwaltlicher Beratung und Vertretung erhalten.
Welche Anforderungen ergeben sich für Anwaltschaft und Notariat im digitalen Rechtsverkehr? Wie müssen Kommunikationsplattformen, Onlineklageverfahren und die bundeseinheitliche Justizcloud ausgestaltet sein, damit sie alle Verfahrensbeteiligten sinnvoll einbinden? Welche gemeinsamen Standards und Rahmenbedingungen sind erforderlich, um durchgängig digitale und medienbruchfreie Verfahren zu ermöglichen?