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Richter am Bundessozialgericht
Bundessozialgericht
Carsten Karmanski studierte an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften und beendete das Studium 1993 mit dem Ersten Staatsexamen. Es folgte das Referendariat in Essen und 1996 das Zweite Staatsexamen. Seine juristische Karriere begann er zunächst als Justiziar eines Telekommunikationsunternehmens. Im Oktober 1997 trat Carsten Karmanski in die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Zunächst war er dort bis November 2004 Richter am Sozialgericht Dortmund. Es folgte die Berufung zum Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und zum 1. September 2009 schließlich zum Richter am Bundessozialgericht. Er gehörte zunächst dem 5. Senat des Bundessozialgerichts an, der für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist, und wechselte 2017 in den für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat, dessen stellvertretender Vorsitzender er ist. Daneben ist er richterlicher Fachreferent für die Dokumentationsstelle und in dieser Funktion u.a. für Fragen der KI zuständig. Neben der richterlichen Tätigkeit ist Herr Karmanski Mitherausgeber und Autor juristischer Fachkommentare, u.a. zum Prozess-, Arbeitsförderungs- und Unfallversicherungsrecht.