Dr. h.c. Edith Kindermann (Rechtsanwältin und Notarin)

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Plathalter Profil

Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins a.D.

Rechtsanwältin und Notarin

Dr. h.c. Edith Kindermann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Bremen. Nach ihrer einstufigen Juristenausbildung an der Universität Bielefeld war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Harald Weber tätig und wirkte unter anderem am Bielefelder Kompaktkurs für Anwalts- und Notartätigkeit mit. Von 2019 bis 2025 war sie Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Heute engagiert sie sich in zahlreichen Gremien des DAV, unter anderem als Vorsitzende der Gesetzgebungsausschüsse Versicherungsrecht, RVG und Gerichtskosten sowie Zivilverfahrensrecht. Darüber hinaus ist sie Mitglied der Satzungsversammlung, Mitherausgeberin des Anwaltsblatts und der ZAP sowie Autorin zahlreicher Fachveröffentlichungen zum Gebührenrecht, anwaltlichen Berufsrecht, Familienrecht und Rechtsschutzversicherungsrecht.