November
Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung, die ggf. (abhängig von einer Entscheidung der zuständigen Rechtsanwaltskammer) als Fortbildungsnachweis im Fachgebiet IT-Recht nach § 15 FAO dienen kann.
Zur Anforderung der Teilnahmebescheinigung gelangen Sie hier:
Details
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