II.0 Frühstücks-Werkstatt
Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz
II.0 Frühstücks-Werkstatt
Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz
Künstliche Intelligenz und algorithmische Systeme rücken in der Justiz zunehmend aus der Erprobung in die praktische Anwendung. Besonders generative KI und Large Language Models erweitern die Möglichkeiten bei der Unterstützung gerichtlicher Arbeitsabläufe, werfen aber zugleich neue Fragen nach Verantwortung, Transparenz, Datenhoheit und rechtsstaatlichen Grenzen auf.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs haben mit dem aktualisierten Grundlagenpapier „Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz“ einen gemeinsamen Orientierungsrahmen vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen die Potenziale von KI für Qualitätssicherung, Effizienzsteigerung und Verfahrensbeschleunigung – bei einem klaren Grundsatz: KI kann richterliche Arbeit unterstützen, aber nicht richterliche Entscheidungen ersetzen. Erforderlich sind dafür verbindliche Governance-Strukturen, kontrollierbare Betriebsumgebungen, Datenhoheit, bundesweit einheitliche Standards, Investitionen in Infrastruktur und Qualifizierung.
Welche Aufgaben können KI und algorithmische Systeme kurzfristig in Gerichten übernehmen? Welche Leitplanken sind erforderlich, um richterliche Unabhängigkeit, Integrität und Transparenz zu sichern? Und welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen braucht es, damit KI ihr Potenzial für eine leistungsfähige Justiz verantwortungsvoll entfalten kann, ohne das Vertrauen in die Rechtsprechung zu gefährden?